Hausordnung
Hausordnung für den Jugendclub Gey
1. Zutritt und Altersbeschränkung
Zutritt ist nur für Kinder im Alter von 10 bis 13 Jahren bei der 10UP Party und für Jugendliche von 14 bis 17 Jahren bei der 14UP Party gestattet.
Der Eintritt wird nur gegen Vorlage eines gültigen Ausweises oder Schülerausweises gewährt.
2. Drogen- und Rauchverbot
Es herrscht absolutes Drogen- und Rauchverbot im gesamten Bereich des Jugendclubs Gey. Jeglicher Verstoß führt zum sofortigen Verweis.
3. Alkoholverbot
Bei der 10UP Party herrscht absolutes Alkoholverbot im gesamten Bereich des Jugendclubs Gey.
Bei der 14UP Party sind Branntwein und branntweinhaltige Getränke verboten. Bier, Wein und ähnliche Getränke dürfen nur von Personen, die älter als 16 Jahre sind, konsumiert werden.
4. Verhalten
Gewalt, Belästigungen jeglicher Art, Mobbing und diskriminierendes Verhalten werden nicht toleriert. Beleidigungen, körperliche Auseinandersetzungen führen zum sofortigen Verweis.
5. Sicherheit
Das Mitbringen von gefährlichen Gegenständen (z. B. Messer, Waffen, Glasflaschen) ist strengstens verboten.
Taschen können stichprobenartig kontrolliert werden.
Notausgänge sind freizuhalten.
6. Hausrecht
Das Aufsichts- und Sicherheitspersonal des Jugendclubs Gey behält sich das Recht vor, Besucher, die gegen die Hausordnung verstoßen, des Hauses zu verweisen.
Ein Verweis von der Veranstaltung kann ohne Angabe von Gründen erfolgen, wenn dies zur Wahrung der Sicherheit und des guten Miteinanders notwendig ist.
Besuchern, die beim Betreten des Jugendclubs Gey bereits alkoholisiert sind, unter Verdacht stehen, unter Drogeneinfluss zu sein, oder ein streitsüchtiges Verhalten zeigen, wird der Zutritt verweigert.
7. Foto- und Videoaufnahmen
Der Veranstalter ist berechtigt, während der Veranstaltung Bildmaterial zu erstellen und dieses für Werbezwecke zu nutzen. Mit dem Erwerb der Eintrittskarte erklärt sich der Besucher mit dieser Bestimmung einverstanden.
Das Filmen oder Fotografieren anderer Personen ohne deren ausdrückliche Zustimmung ist nicht gestattet.
8. Garderobe
Die Garderobe kann kostenfrei genutzt werden, der Jugendclub Gey übernimmt jedoch keine Haftung für verlorene oder beschädigte Gegenstände.
9. Allgemeines
Mitgebrachte Speisen und Getränke sind nicht gestattet.
Bei Vandalismus oder Missbrauch der bereitgestellten Einrichtung wird der Verursacher zur Haftung herangezogen.
Im Falle eines Unfalls oder eines Notfalls ist das Aufsichts- und Sicherheitspersonal umgehend zu informieren.
Den Anweisungen des Aufsichts- und Sicherheitspersonals ist ausnahmslos Folge zu leisten.
Diese Regeln stellen sicher, dass sich alle Gäste in einer sicheren und respektvollen Umgebung aufhalten können, in der sie eine gute Zeit haben, ohne andere zu stören oder sich selbst in Gefahr zu bringen.
Veranstalter ist die Dorfgemeinschaft Gey e.V.